- Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg zum Krematorium überführt. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig.
- Wenn alle für die Kremierung erforderlichen Formalitäten, wie z.B. die Beurkundung beim Standesamt, vorliegen, kann die Kremierung stattfinden. Hierbei wird der Sarg einzeln in den eigens dafür vorgesehenen Ofen eingefahren. Mit jedem Verstorbenen wird ein hitzebeständiger Schamottstein mit einer unikaten Kennzeichnung verbrannt, so kann dann auch nach der Einäscherung jeder Asche identifiziert werden.
- Wenn die Beisetzung nicht anonym erfolgen soll, wird vom Bestatter ein Termin mit den Angehörigen vereinbart, an dem die Urne beigesetzt wird.
- Zu diesem Termin findet sich der meist kleine Kreis vor der Kapelle des Friedhofes ein um dann gemeinsam die Asche zum Grab zu geleiten.